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Immobilienrecht

Immobilien Lugano: Haus kaufen, Wohnung kaufen, Lex Koller, Stockwerkeigentum. Vom Kaufvertrag bis zum Grundbucheintrag.

Anwalt für Immobilienrecht in Lugano

Immobilienrecht: Immobilienkauf und Stockwerkeigentum im Kanton Tessin

Das Immobilienrecht ist einer der Schwerpunkte der Kanzlei Haab Legal. Mit über 40 Jahren Tätigkeit und integrierten notariellen Kompetenzen betreuen wir Schweizer und internationale Mandanten bei sämtlichen Immobiliengeschäften im Kanton Tessin. Wer Immobilien Lugano kaufen oder ein Haus kaufen Lugano möchte, ist bei uns an der richtigen Adresse. RA Hugo Haab ist zugleich Notar Lugano mit Amtsbefugnis und gewährleistet einen umfassenden Service von der Beratung bis zur Beurkundung.

Unsere Tätigkeitsbereiche

Immobilienkauf und -verkauf

Der Erwerb einer Immobilie in der Schweiz erfordert eine öffentliche Beurkundung (Art. 657 ZGB). Die Kanzlei Haab Legal begleitet dank der eigenen Notariatsfunktion Käufer und Verkäufer von der Reservationsvereinbarung bis zur notariellen Beurkundung und gewährleistet Rechtssicherheit und Transparenz.

Die Phasen des Immobilienkaufs: Prüfung der Immobilie (Grundbuch, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte), Verhandlung und Vertragsentwurf, Finanzierung (mindestens 20 % Eigenkapital für den Hauptwohnsitz), notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch.

Lex Koller: Erwerb durch Ausländer

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, bekannt als "Lex Koller") beschränkt den Immobilienerwerb in der Schweiz durch nicht ansässige Ausländer. Die wichtigsten Ausnahmen:

  • Ausweis C (Niederlassung): Freier Erwerb ohne Einschränkungen
  • Ausweis B (Aufenthalt): Erwerb des eigenen Hauptwohnsitzes
  • EU-/EFTA-Bürger mit Aufenthalt: Erwerb des Hauptwohnsitzes
  • Nicht Ansässige: Kantonale Bewilligung erforderlich, mit jährlichen Kontingenten

Die Kanzlei Haab Legal analysiert jeden Einzelfall und unterstützt im Bewilligungsverfahren bei der kantonalen Behörde.

Stockwerkeigentum (StWE)

Das Stockwerkeigentum (Art. 712a ff. ZGB) ist eine weit verbreitete Form des Miteigentums im Kanton Tessin. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in StWE-Fragen: Eigentümerversammlungen, Mehrheiten, Arbeiten an gemeinschaftlichen Teilen, Pfandrechte, Verwaltung und Airbnb.

Beschlüsse im StWE erfordern unterschiedliche Mehrheiten: einfache Mehrheit für ordentliche Verwaltungshandlungen, doppelte Mehrheit (nach Köpfen und Wertquoten) für notwendige Arbeiten, Einstimmigkeit für Änderungen der Zweckbestimmung.

Dienstbarkeiten und dingliche Rechte

Dienstbarkeiten (Wegrecht, Baurecht, Abstandsregelungen usw.) und andere beschränkte dingliche Rechte sind häufig Anlass für Immobilienstreitigkeiten. Die Kanzlei unterstützt bei der Begründung, Änderung und Löschung von Dienstbarkeiten sowie bei der Beilegung von Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Kaufs- und Vorkaufsrecht

Das Kaufsrecht (Art. 216 ff. OR) und das Vorkaufsrecht (Art. 216c ff. OR) sind wichtige Instrumente im Immobilienmarkt. Die Kanzlei unterstützt bei der Erstellung und Ausübung dieser Rechte, einschliesslich der entsprechenden Konventionalstrafen.

Immobilienvermittlung

Der Mäklervertrag (Art. 412 ff. OR) regelt das Verhältnis zwischen Eigentümer und Makler. Die Kanzlei Haab Legal prüft die Gültigkeit der Vertragsklauseln und schützt die Interessen des Mandanten bei Streitigkeiten über die Provision.

Kaufnebenkosten im Kanton Tessin

Die Nebenkosten beim Immobilienkauf im Kanton Tessin betragen etwa 3-5 % des Kaufpreises und umfassen: Notariatsgebühren, Grundbuchgebühren, Handänderungssteuer (je nach Gemeinde unterschiedlich) und das Anwaltshonorar für die Due Diligence.

Unser Ansatz

Die einzigartige Kombination von juristischen und notariellen Kompetenzen ermöglicht einen umfassenden Service ohne Zwischenhändler. Die Kanzlei Haab Legal wickelt das gesamte Immobiliengeschäft ab: von der Due Diligence über die Verhandlung und Vertragserstellung bis zur notariellen Beurkundung.

Häufig gestellte Fragen

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