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Familienrecht und Scheidung

Scheidungsanwalt in der Schweiz: Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht, Eheverträge. Beratung auch auf Deutsch.

Anwalt für Familienrecht in Lugano

Familienrecht: Rechtsberatung für Scheidungen und Trennungen in Lugano

Die Kanzlei Haab Legal berät und vertritt Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Familienrechts im Kanton Tessin und in der gesamten Schweiz. Mit über 40 Jahren Erfahrung bieten RA Hugo Haab und RA Roberto Haab individuelle Beratung und gerichtliche Vertretung in familienrechtlichen Verfahren vor dem Friedensrichter von Lugano und dem Appellationsgericht.

Unsere Tätigkeitsbereiche

Scheidungen und Trennungen

Die Scheidung in der Schweiz ist in den Art. 111 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Es wird unterschieden zwischen der Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111 ZGB), bei der die Ehegatten eine einvernehmliche Vereinbarung vorlegen, und der Scheidung auf einseitiges Begehren (Art. 114 ZGB), die nach 2 Jahren Getrenntleben oder bei schwerwiegenden Gründen (Art. 115 ZGB) möglich ist.

Die Kanzlei Haab Legal, Ihr Scheidungsanwalt Schweiz, begleitet die Mandanten in jeder Phase des Verfahrens: von der Verhandlung der Scheidungsvereinbarung bis zur Vertretung vor dem Friedensrichter von Lugano oder dem Appellationsgericht des Kantons Tessin.

Trennung und Eheschutzmassnahmen

Vor der Scheidung können die Ehegatten Eheschutzmassnahmen (Art. 172 ff. ZGB) beantragen. Das Gericht kann vorläufig die Benutzung der Wohnung, den Unterhalt, die Obhut über die Kinder und die elterliche Sorge regeln. Im Kanton Tessin ist der Friedensrichter (Pretore) des Wohnkreises zuständig.

Die Trennung löst die Ehe nicht auf, regelt aber die praktischen Aspekte. Nach 2 Jahren Getrenntleben kann jeder Ehegatte einseitig die Scheidung verlangen (Art. 114 ZGB).

Kindesunterhalt und Unterhaltsbeiträge

Der Kindesunterhalt ist in den Art. 276-295 ZGB geregelt. Jeder Elternteil ist verpflichtet, zum Unterhalt der Kinder im Verhältnis zu seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beizutragen. Der Unterhaltsbeitrag umfasst die direkten Kosten (Nahrung, Wohnung, Kleidung, Krankenversicherung) und die indirekten Kosten (Betreuungsunterhalt).

Das Bundesgericht hat präzise Kriterien zur Berechnung des Unterhalts festgelegt, basierend auf der Zweistufenmethode mit Überschussverteilung: Zuerst wird das Existenzminimum jedes Elternteils und des Kindes berechnet, dann wird ein allfälliger Überschuss verteilt. Die Beiträge sind bis zur Volljährigkeit oder bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung geschuldet (Art. 277 Abs. 2 ZGB).

Obhut, elterliche Sorge und Besuchsrecht

Seit 2014 ist die alternierende Obhut (Art. 298 ff. ZGB) das Leitmodell des Schweizer Gesetzgebers. Das Gericht legt die Obhut unter Berücksichtigung des Kindeswohls fest. Im Kanton Tessin kann die Regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (ARP) bei Entscheidungen über Obhut und Besuchsrecht einbezogen werden.

Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit dem 1. Juli 2014 die Regel: Beide Elternteile üben die elterliche Sorge auch nach der Scheidung weiterhin gemeinsam aus, ausser das Kindeswohl erfordert eine Ausnahme.

Ehegattenunterhalt

Nach der Scheidung kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Anspruch auf Unterhaltsbeiträge haben (Art. 125 ZGB). Das Gericht berücksichtigt die Ehedauer, die Aufgabenverteilung während der Ehe, die Erwerbsfähigkeit und das Alter. Bei Ehen von langer Dauer (über 10 Jahre) mit Auswirkungen auf die Berufstätigkeit kann die Unterhaltspflicht erheblich sein.

Güterrecht

Ohne Ehevertrag unterstehen die Ehegatten in der Schweiz dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (Art. 196 ff. ZGB). Bei der Scheidung hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte des Vermögenszuwachses des anderen während der Ehe.

Die Ehegatten können die Gütertrennung (Art. 247 ZGB) oder die Gütergemeinschaft (Art. 221 ZGB) durch Ehevertrag in öffentlicher Beurkundung wählen. Die Kanzlei Haab Legal kann dank ihrer notariellen Kompetenz bei der Erstellung von Eheverträgen beraten und beurkunden.

Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) und Scheidung

Bei einer Scheidung werden die während der Ehe angesparten Guthaben der beruflichen Vorsorge (2. Säule) hälftig zwischen den Ehegatten geteilt (Art. 122 ff. ZGB). Die Teilung betrifft die Austrittsleistungen vom Heiratsdatum bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens. In der Vereinbarung kann auf die Teilung verzichtet werden, sofern jeder Ehegatte über eine angemessene Vorsorge verfügt.

Internationales Familienrecht

Dank der Beherrschung von 5 Sprachen (Italienisch, Deutsch, Englisch, Spanisch und Russisch) und der Erfahrung in grenzüberschreitenden Situationen betreut die Kanzlei regelmässig Mandanten mit internationalen Bezügen. Die Fragen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts sind im IPRG (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht) geregelt. Bei einer Scheidung zwischen Ehegatten verschiedener Nationalität oder mit Wohnsitz in verschiedenen Staaten ist die Wahl des Gerichtsstands und des anwendbaren Rechts entscheidend.

Kosten und Verfahren

Die Verfahrenskosten für eine Scheidung im Kanton Tessin liegen in der Regel zwischen CHF 1'000 und CHF 4'000, je nach Komplexität. Das Anwaltshonorar richtet sich nach den Richtlinien des Anwaltsverbandes des Kantons Tessin. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel kostengünstiger (CHF 2'000-5'000 alles inbegriffen) als eine strittige Scheidung, die CHF 10'000 übersteigen kann.

Die Dauer: Eine einvernehmliche Scheidung dauert 2-6 Monate; eine strittige Scheidung kann 1 bis 3 Jahre in Anspruch nehmen.

Unser Ansatz

Familiäre Angelegenheiten erfordern Einfühlungsvermögen und Vertraulichkeit. Die Kanzlei Haab Legal, Ihr Anwalt Lugano für Familienrecht, bevorzugt einvernehmliche Lösungen, die eine unnötige Eskalation des Konflikts vermeiden, ohne jemals auf eine konsequente Verteidigung der Interessen des Mandanten zu verzichten, wenn dies erforderlich ist.

Die Kombination von juristischen und notariellen Kompetenzen ermöglicht es, auch die Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen aus einer Hand zu erledigen.

Häufig gestellte Fragen

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