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Scheidungskonvention

Scheidungskonvention

Kurzzusammenfassung

Können die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen einer allfälligen Scheidung im Voraus regeln? Die vorsorgliche Vereinbarung im schweizerischen Recht: Voraussetzungen, Grenzen und gerichtliche Genehmigung.

Vorsorgliche Scheidungskonvention: Die Folgen von morgen heute planen

Im schweizerischen Recht können die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen einer allfälligen Scheidung im Voraus regeln. Dieses Instrument, bekannt als vorsorgliche Scheidungskonvention, ermöglicht es, Verzichtserklärungen und finanzielle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, lange bevor eine Trennung konkret wird. Die Anwaltskanzlei und das Notariat Haab mit Sitz in Lugano begleitet regelmässig Ehepaare, die ihre vermögensrechtliche Situation mit Klarheit und Weitsicht strukturieren möchten.

Gütertrennung und Ehevertrag

Der Ausgangspunkt ist häufig die Gütertrennung (Art. 247 ZGB). Im Unterschied zur Errungenschaftsbeteiligung behält bei der Gütertrennung jeder Ehegatte das volle Eigentum an allem, was er während der Ehe verdient und erworben hat. Im Falle einer Scheidung kann keiner der beiden Ansprüche auf das Vermögen des anderen erheben: Jeder nimmt zurück, was ihm gehört, einschliesslich der während des ehelichen Zusammenlebens erworbenen oder erhaltenen Güter.

Dieser Güterstand muss durch einen Ehevertrag in Form einer öffentlichen Urkunde, also durch notarielle Beurkundung, begründet werden (Art. 182 Abs. 1 ZGB und Art. 184 Abs. 1 ZGB). Der Vertrag kann sowohl vor als auch nach der Eheschliessung abgeschlossen werden. Rechtsanwalt Hugo Haab und Rechtsanwalt Roberto Haab, unterstützen die Ehegatten bei der Errichtung dieser Urkunden. RA Roberto Haab gewährleistet als Notar die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften.

Was kann mit einer vorsorglichen Vereinbarung geregelt werden?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Ehegatten neben der Wahl der Gütertrennung auch gegenseitig auf nacheheliche Unterhaltsbeiträge (sogenannte „Alimente") und auf die Teilung der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) verzichten. All diese Punkte können in der vorsorglichen Scheidungskonvention aufgenommen werden. Es handelt sich um ein Instrument, das zentrale Aspekte der künftigen wirtschaftlichen Absicherung jedes Ehegatten betrifft.

Ein wichtiger Aspekt: Im Unterschied zum Ehevertrag bedarf die vorsorgliche Vereinbarung keiner öffentlichen Beurkundung. Die einfache Schriftform genügt. Nach der Unterzeichnung bindet die Vereinbarung beide Parteien. Keiner der Ehegatten kann sie einseitig widerrufen, auch nicht während eines späteren Scheidungsverfahrens.

Die gerichtliche Genehmigung: ein zwingender Schritt

Die vorsorgliche Scheidungskonvention entfaltet ihre Wirkung nicht automatisch. Zum Zeitpunkt der Scheidung muss der Richter sie genehmigen (Art. 111 ff. ZGB). Die Genehmigung wird erteilt, wenn das Gericht überzeugt ist, dass die Vereinbarung freiwillig und in voller Kenntnis der Sachlage geschlossen wurde und dass ihr Inhalt klar, durchführbar und nicht offensichtlich unbillig ist.

Zu beachten ist: Der Richter beurteilt die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung, nicht jene, die bei der Unterzeichnung der Vereinbarung bestanden. Haben sich die Umstände wesentlich verändert, kann die Genehmigung verweigert werden. Es genügt nicht, dass die Vereinbarung für einen der Ehegatten bloss nachteilig ist: Die Verweigerung erfolgt nur, wenn die Bedingungen derart geworden sind, dass die Vereinbarung offensichtlich unbillig erscheint. Dies bleibt das Hauptrisiko einer Vereinbarung, die viele Jahre vor der tatsächlichen Trennung abgeschlossen wurde.

Berufliche Vorsorge: ein besonderer Schutz

Sieht die Vereinbarung den Verzicht auf die Teilung der zweiten Säule vor, prüft der Richter, ob der verzichtende Ehegatte dennoch über eine angemessene Vorsorge verfügt (Art. 124b Abs. 1 ZGB). Damit soll verhindert werden, dass diese Person auf die öffentliche Fürsorge angewiesen wird. Es handelt sich um eine Schutznorm, die das Gericht von Amtes wegen anwendet, auch wenn die Ehegatten mit dem Verzicht einverstanden sind.

Zusammenfassung

Die vorsorgliche Scheidungskonvention ist ein nützliches und in der schweizerischen Familienplanung zunehmend verbreitetes Instrument. Sie ermöglicht es den Ehegatten, die vermögensrechtlichen Folgen einer allfälligen Scheidung frei zu regeln, wobei lediglich die Schriftform erforderlich ist. Ihre endgültige Wirksamkeit bleibt jedoch der gerichtlichen Kontrolle zum Zeitpunkt der Scheidung unterworfen.

Die Anwaltskanzlei und das Notariat Haab in Lugano bietet umfassende Beratung im Bereich des Eherechts und der Scheidungskonventionen. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung mit Rechtsanwalt Hugo Haab oder Rechtsanwalt Roberto Haab.

Für eine persönliche Beratung: info@haablegal.ch | +41 91 913 30 70

Avv. Hugo Haab

Rechtsanwalt und Partner - Haab Legal, Lugano

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