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Ich habe einen Zahlungsbefehl erhalten: was tun
Wer einen Zahlungsbefehl erhält, hat 10 Tage Zeit, um beim Betreibungsamt Rechtsvorschlag zu erheben (Art. 74 SchKG). Der Rechtsvorschlag wird mündlich oder schriftlich erklärt, ohne Begründung, und hemmt das Verfahren: danach muss der Gläubiger das Gericht anrufen, um die Rechtsöffnung zu erwirken. Wer die Frist verstreichen lässt, ohne zu reagieren, erlaubt dem Gläubiger, die Betreibung mit Pfändung oder Konkursandrohung fortzusetzen.
11. Juni 2026Artikel lesen