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Kündigung zur Unzeit in der Schweiz (Art. 336c OR)
In der Schweiz ist die Kündigung des Arbeitsvertrags während Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft nichtig (Art. 336c OR). Der Schutz dauert 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften, 180 Tage ab dem sechsten. Wird die Kündigung vor der Erkrankung ausgesprochen, ruht die Kündigungsfrist bis zur Genesung.
25. Mai 2025Artikel lesen