Kündigung zur Unzeit in der Schweiz (Art. 336c OR)
In der Schweiz ist die Kündigung des Arbeitsvertrags während Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft nichtig (Art. 336c OR). Der Schutz dauert 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften, 180 Tage ab dem sechsten. Wird die Kündigung vor der Erkrankung ausgesprochen, ruht die Kündigungsfrist bis zur Genesung.
Ein Arbeitnehmer erhält das Kündigungsschreiben, während er krankgeschrieben zu Hause ist. Oder er erkrankt während der laufenden Kündigungsfrist. Solche Situationen kommen häufig vor, und das schweizerische Arbeitsrecht regelt sie mit Präzision. Art. 336c OR legt fest, dass eine Kündigung, die während bestimmter Sperrfristen ausgesprochen wird, nichtig ist, ohne Ausnahme. Die Kanzlei Haab Legal betreut regelmässig Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesen Fragen in Lugano.
Was bedeutet die Kündigung zur Unzeit?
Die Kündigung zur Unzeit ist ein Institut des schweizerischen Arbeitsrechts, das es dem Arbeitgeber verbietet, den Arbeitnehmer in bestimmten Momenten besonderer Verletzlichkeit zu entlassen. Das Verbot betrifft Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst und einen von der Bundesbehörde angeordneten Auslandeinsatz.
Wichtig: Der Schutz gilt erst nach Ablauf der Probezeit. Während der Probezeit (Art. 335b OR) kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jederzeit auflösen, auch wenn der Arbeitnehmer krank ist, mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen.
Die Sperrfristen gemäss Art. 336c Abs. 1 OR
Krankheit und Unfall (lit. b)
Der in der Praxis von Avv. Hugo Haab und Avv. Roberto Haab häufigste Fall. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht kündigen, solange dieser wegen Krankheit oder Unfall, die nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind, ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist. Die Dauer des Schutzes hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab:
| Dauer des Arbeitsverhältnisses | Sperrfrist |
|---|---|
| 1. Dienstjahr | 30 Tage |
| 2. bis 5. Dienstjahr | 90 Tage |
| Ab dem 6. Dienstjahr | 180 Tage |
Bescheinigt der Arzt eine teilweise Arbeitsunfähigkeit (beispielsweise 50 %), gilt der Schutz gleichwohl. Eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ist nicht erforderlich.
Schwangerschaft und Niederkunft (lit. c)
Die Arbeitnehmerin ist während der gesamten Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft geschützt. Eine in diesem Zeitraum ausgesprochene Kündigung ist nichtig.
Militär- und Schutzdienst (lit. a)
Das Verbot umfasst den Militärdienst, den Zivildienst und den obligatorischen Schutzdienst. Dauert der Dienst länger als 11 Tage, erstreckt sich der Schutz auch auf die 4 Wochen vor und nach dem Dienst.
Auslandeinsatz (lit. d)
Der Arbeitnehmer ist während der Teilnahme an einem von der Bundesbehörde angeordneten Hilfseinsatz im Ausland geschützt.
Praktische Folgen: zwei unterschiedliche Szenarien
Szenario 1: Die Kündigung erfolgt während der Sperrfrist
Die Kündigung ist nichtig. Sie entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Rechtlich betrachtet ist es so, als wäre sie nie versandt worden. Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer entlassen will, muss das Ende der Sperrfrist abwarten und eine neue Kündigung aussprechen.
Die Nichtigkeit tritt von Gesetzes wegen ein: Der Arbeitnehmer muss keine formelle Einsprache erheben. Es empfiehlt sich jedoch, dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, dass die Kündigung nichtig ist, unter Angabe des Grundes und Beilage des Arztzeugnisses.
Szenario 2: Die Kündigung erfolgt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
Wurde die Kündigung gültig ausgesprochen, bevor der Arbeitnehmer erkrankte (beispielsweise trifft das Kündigungsschreiben am 1. Oktober ein und der Arbeitnehmer erkrankt am 15. Oktober, während der Kündigungsfrist), so ruht die Kündigungsfrist. Sie bleibt für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit sistiert, höchstens jedoch für die Dauer der anwendbaren Sperrfrist.
Ein konkretes Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 3 Dienstjahren erhält die Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Ende November. Mitte Oktober erkrankt er. Die Kündigungsfrist steht still. Nach der Genesung (oder nach höchstens 90 Tagen, da es sich um einen Arbeitnehmer im 2. bis 5. Dienstjahr handelt) läuft die Kündigungsfrist weiter. Das Arbeitsverhältnis endet auf das Ende des Monats, in dem die restliche Kündigungsfrist abläuft.
Besondere Fälle
Erneute Erkrankung während der Kündigungsfrist
Genest der Arbeitnehmer von einer ersten Krankheit und erkrankt danach erneut an einer anderen, unabhängigen Ursache, so löst dies eine neue, eigenständige Sperrfrist aus. Jede nicht selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit begründet ihren eigenen Schutz.
Probezeit: kein Schutz
Wir wiederholen diesen Punkt, weil er immer wieder zu Verwirrung führt. Während der Probezeit findet Art. 336c OR keine Anwendung. Der Arbeitgeber kann auch einen kranken Arbeitnehmer entlassen, sofern er die 7-tägige Kündigungsfrist einhält.
Praktische Ratschläge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wenn Sie Arbeitnehmer sind und während einer Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie zunächst ein Arztzeugnis beschaffen und aufbewahren. Teilen Sie dem Arbeitgeber schriftlich mit, dass die Kündigung nichtig ist, und weisen Sie darauf hin, dass Sie sich in einer Sperrfrist gemäss Art. 336c OR befinden. Lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen.
Wenn Sie Arbeitgeber sind, prüfen Sie vor jeder Kündigung, ob sich der Arbeitnehmer in einer Sperrfrist befindet. Erkrankt der Arbeitnehmer nach Zustellung der Kündigung, rechnen Sie damit, dass das Arbeitsverhältnis Wochen oder Monate über den ursprünglich vorgesehenen Termin hinaus fortdauern kann. Planen Sie entsprechend.
English Summary
Termination during protected periods in Switzerland (Art. 336c CO)
Swiss employment law prohibits employers from terminating an employment contract during certain protected periods (Art. 336c CO). A termination notice served during a protected period is null and void.
The most common protected period concerns illness or accident not attributable to the employee's fault. Protection lasts 30 days in the first year of service, 90 days from the second to the fifth year, and 180 days from the sixth year onward. Other protected periods include pregnancy (entire pregnancy plus 16 weeks after birth), mandatory military or civil service (plus 4 weeks before and after if the service exceeds 11 days), and foreign aid service ordered by federal authorities.
If the termination was validly served before the onset of incapacity, the notice period is suspended for the duration of the incapacity (up to the applicable protection limit). It resumes once the employee recovers or the maximum protection period expires. The employment relationship ends at the close of the month following the expiry of the remaining notice period.
During the probationary period (Art. 335b CO), the protection of Art. 336c CO does not apply. The employer may terminate even during illness, with 7 days' notice.
Practical advice:
- Employees should immediately obtain a medical certificate and inform the employer in writing that the termination is null due to the protected period.
- Employers should verify the employee's status before serving notice and factor in potential extensions of the notice period due to illness or other protected events.
For legal advice on employment termination and protected periods under Swiss law, contact Haab Legal in Lugano.
Haben Sie Fragen zur Gültigkeit einer Kündigung oder zur Handhabung der Kündigungsfrist während einer Sperrfrist? Die Kanzlei Haab Legal in Lugano steht Ihnen zur Verfügung. Avv. Hugo Haab und Avv. Roberto Haab beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des schweizerischen Arbeitsrechts. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung.
Für eine persönliche Beratung: info@haablegal.ch | +41 91 913 30 70
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