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Firmengründung in der Schweiz

Firmengründung in der Schweiz

Kurzzusammenfassung

AG oder GmbH? Mindestkapital, notarielle Anforderungen, Ablauf und Zeitrahmen für die Firmengründung in der Schweiz. Was Sie bei einer Gründung in Lugano, Tessin, erwartet.

Firmengründung in der Schweiz: Was Sie wirklich wissen müssen

Die Schweiz taucht regelmässig auf den Listen der besten Standorte für Firmengründungen auf, und dieser Ruf ist grösstenteils berechtigt. Politische Stabilität, ein berechenbares Rechtssystem und Zugang zum EU-Markt ohne Vollmitgliedschaft. Doch einige Entscheidungen zu Beginn prägen alles Weitere. Wer die falsche Gesellschaftsform wählt oder die Wohnsitzvorschriften übersieht, verliert Monate. Hier erfahren Sie, wie der Ablauf tatsächlich aussieht, basierend auf dem, was wir bei Haab Legal jede Woche erleben.

AG oder GmbH: Welche Rechtsform passt?

Die beiden Gesellschaftsformen, die für die meisten Unternehmer relevant sind, sind die AG (Aktiengesellschaft) und die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Beide sind im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt und bieten beschränkte Haftung. Sie unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten.

Die AG (Aktiengesellschaft)

Geregelt in Art. 620 ff. OR. Das Mindestaktienkapital beträgt CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 bei der Gründung einbezahlt werden müssen. Die Aktionäre können anonym bleiben (ihre Namen erscheinen nicht im Handelsregister). Im Gegenzug ist ein Verwaltungsrat erforderlich, und der administrative Aufwand ist höher. Die AG eignet sich für Unternehmen, die Kapital aufnehmen oder mehrere Investoren einbinden möchten.

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH fällt unter Art. 772 ff. OR. Das Mindestkapital beträgt CHF 20'000, vollständig einbezahlt bei der Gründung. Anders als bei der AG sind alle Gesellschafter namentlich im Handelsregister eingetragen; Anonymität besteht somit nicht. Die Verwaltung ist einfacher und die Kosten sind geringer. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz entscheiden sich für die GmbH.

Kurzvergleich

AG (Aktiengesellschaft) GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Mindestkapital CHF 100'000 (mindestens CHF 50'000 einbezahlt) CHF 20'000 (vollständig einbezahlt)
Anonymität der Gesellschafter Ja Nein (Gesellschafter im Handelsregister eingetragen)
Verwaltung Verwaltungsrat erforderlich Einfachere Führungsstruktur
Gründungskosten (ca.) CHF 2'000 bis 5'000 CHF 1'000 bis 3'000
Geeignet für Investoren, grössere Vorhaben, Kapitalaufnahmen KMU, Inhaber-Unternehmer, Startups

Die notarielle Beurkundung

Sowohl die AG als auch die GmbH müssen durch öffentliche Beurkundung gegründet werden. Ohne Notar keine Gesellschaft. Der Notar beglaubigt die Statuten, prüft die Kapitaleinlage und bestätigt, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bevor die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden kann.

Bei Haab Legal verfügt RA Roberto Haab über ein Notariatspatent und führt Gesellschaftsgründungen direkt durch. Sie müssen sich nicht zwischen einem Anwalt und einem separaten Notariat koordinieren.

Schritt für Schritt: So läuft der Prozess ab

Der Ablauf ist weitgehend standardisiert:

1. Firmenname wählen

Der Name muss einzigartig und darf nicht bereits eingetragen sein. Die Verfügbarkeit können Sie über den Zentralen Firmenindex (Zefix) prüfen. Bei einer AG muss der Name «AG» enthalten; bei einer GmbH «GmbH».

2. Statuten entwerfen

Diese definieren den Gesellschaftszweck, die Kapitalstruktur, die Aktienkategorien (bei der AG) und die Governance-Regeln. Schlecht formulierte Statuten verursachen später Probleme; eine rechtliche Beratung lohnt sich hier.

3. Stammkapital einzahlen

Eröffnen Sie ein Kapitaleinlagekonto bei einer Schweizer Bank und zahlen Sie den erforderlichen Betrag ein (CHF 20'000 für die GmbH, mindestens CHF 50'000 für die AG). Die Bank stellt eine Bestätigung aus, dass die Mittel verfügbar sind.

4. Notarielle Beurkundung und Unterzeichnung

Die Gründer erscheinen vor dem Notar zur Errichtung der Gründungsurkunde. Der Notar prüft die Identitäten, kontrolliert die Kapitaleinlagebestätigung und beglaubigt die Statuten. Nach der Unterzeichnung existiert die Gesellschaft auf dem Papier.

5. Eintragung ins Handelsregister

Der Antrag geht an das kantonale Handelsregister. Nach der Eintragung besitzt die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit und kann ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Die Bank gibt das hinterlegte Kapital auf das reguläre Konto der Gesellschaft frei.

6. Weitere Anmeldungen

Unter Umständen müssen Sie sich auch für die Mehrwertsteuer anmelden (obligatorisch ab CHF 100'000 Jahresumsatz), für die Sozialversicherungsbeiträge (AHV) sowie für allfällige tätigkeitsspezifische Bewilligungen.

Die Wohnsitzregel, die häufig übersehen wird

Das Schweizer Recht verlangt, dass mindestens eine zur Vertretung der Gesellschaft befugte Person in der Schweiz Wohnsitz hat: ein Verwaltungsratsmitglied bei der AG, ein Geschäftsführer bei der GmbH. Wenn Sie aus dem Ausland gründen und noch niemanden vor Ort haben, müssen Sie dies vor dem Notartermin klären.

Zeitrahmen: Wie lange dauert es?

Wenn die Unterlagen bereit und das Kapital einbezahlt sind, kann die notarielle Beurkundung innert Tagen erfolgen. Das Handelsregister im Tessin bearbeitet Eintragungen in der Regel innert ein bis zwei Wochen. Insgesamt: rund zwei bis vier Wochen für eine unkomplizierte Gründung. Verzögerungen entstehen meist durch die Bankkontoeröffnung (die bei ausländischen Staatsangehörigen länger dauert) oder unvollständige Unterlagen.

Warum Lugano?

Lugano ist nach Zürich und Genf der drittgrösste Finanzplatz der Schweiz. Mailand ist in weniger als einer Stunde mit dem Zug erreichbar, Zürich in etwa zwei Stunden. Italienisch ist die Arbeitssprache, doch der Geschäftsalltag funktioniert problemlos auch auf Deutsch, Englisch und Französisch.

Der effektive kombinierte Gewinnsteuersatz im Tessin (Bund, Kanton und Gemeinde) liegt bei rund 16% und damit tiefer als in vielen Schweizer Kantonen und deutlich unter den meisten EU-Rechtsordnungen. Die kantonale Verwaltung ist kleiner und zugänglicher als in Zürich oder Genf.

Für Unternehmer aus Italien oder Südeuropa ist die kulturelle Vertrautheit offensichtlich. Italienische Sprache und Mentalität, gepaart mit Schweizer Rechtsinfrastruktur. Wer in beiden Systemen gearbeitet hat, weiss das zu schätzen.

Wie Haab Legal Ihnen helfen kann

Unsere Kanzlei führt seit über 40 Jahren Gesellschaftsgründungen im Tessin durch. RA Roberto Haab, der zugleich öffentlicher Notar ist, betreut den gesamten Ablauf von den Statuten über die notarielle Beurkundung bis zur Handelsregistereintragung. RA Roberto Haab berät in Fragen der Gesellschaftsstrukturierung, Governance und laufenden Compliance. Wir arbeiten auf Italienisch, Deutsch, Englisch, Spanisch und Russisch.

Wenn Sie eine Firmengründung in der Schweiz in Betracht ziehen, kontaktieren Sie uns in Lugano.

Für eine persönliche Beratung: info@haablegal.ch | +41 91 913 30 70

Avv. Hugo Haab

Rechtsanwalt und Partner - Haab Legal, Lugano

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