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Unternehmenskauf und -verkauf

Unternehmenskauf und -verkauf

Kurzzusammenfassung

Share Deal oder Asset Deal, Due Diligence, vertragliche Garantien und steuerliche Auswirkungen: die wesentlichen Aspekte beim Kauf und Verkauf einer AG oder GmbH nach Schweizer Recht.

Der Kauf und Verkauf eines Unternehmens in der Schweiz ist eine Transaktion, die das Gesellschaftsrecht, das Vertragsrecht und das Steuerrecht gleichzeitig berührt. Ob es um die Übernahme einer AG oder einer GmbH geht, die Variablen sind zahlreich: die Struktur der Transaktion, der Preis, die Garantien, die im Jahresabschluss verborgenen Risiken. Wer auch nur einen dieser Aspekte unterschätzt, riskiert erhebliche finanzielle Folgen. Im Folgenden wird erläutert, wie der Prozess abläuft und welche kritischen Punkte es zu beachten gilt.

Share Deal und Asset Deal: zwei unterschiedliche Wege

Die erste grundlegende Entscheidung bei jeder Unternehmenstransaktion betrifft die Struktur des Geschäfts. Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer die Aktien (AG) oder die Stammanteile (GmbH) der Zielgesellschaft. Die Gesellschaft bleibt dieselbe, mit sämtlichen Verträgen, Arbeitnehmern, Aktiven und Passiven. Bei einem Asset Deal hingegen erwirbt der Käufer einzelne Vermögenswerte: Maschinen, Immobilien, Kundenportfolio, Marken. Die veräussernde Gesellschaft besteht weiter, ist jedoch um bestimmte Vermögenswerte entleert.

Die praktischen Konsequenzen sind erheblich. Beim Share Deal übernimmt der Käufer die gesamte Geschichte der Gesellschaft, einschliesslich versteckter Schulden, hängiger Rechtsstreitigkeiten und vergangener Steuerrisiken. Beim Asset Deal wird der Umfang der Akquisition präzise definiert, was die Exposition gegenüber unbekannten Risiken verringert, jedoch die Übertragung von Vertragsverhältnissen und Bewilligungen erschwert. Die Wahl zwischen den beiden Varianten hängt vom konkreten Fall ab und muss vor jeder Verhandlung sorgfältig geprüft werden.

Die Übertragung von Aktien und Stammanteilen

Aktiengesellschaft (AG)

Bei der AG werden Aktien nach den Regeln von Art. 684 ff. OR übertragen. Bei Namenaktien erfolgt die Abtretung durch Indossament und Übergabe des Titels; bei vinkulierten Namenaktien können die Statuten Zustimmungsklauseln vorsehen, die den Transfer an die Genehmigung des Verwaltungsrats knüpfen. Inhaberaktien wurden nach der Gesetzesrevision von 2019 abgeschafft, mit begrenzten Ausnahmen. Eine Eintragung im Handelsregister ist für die Übertragung nicht erforderlich.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der GmbH erfordert die Abtretung von Stammanteilen die qualifizierte Schriftform (öffentliche Beurkundung) und bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen (Art. 786 OR). Die Übertragung ist im Handelsregister einzutragen, um gegenüber Dritten wirksam zu sein. Dieses Verfahren widerspiegelt den persönlicheren Charakter der GmbH im Vergleich zur AG.

Die Due Diligence: was geprüft wird und warum

Vor der Unterzeichnung muss der Käufer wirklich wissen, was er kauft. Die Due Diligence ist die eingehende Prüfung der Zielgesellschaft und umfasst in der Regel drei Hauptbereiche:

  • Rechtliche Due Diligence: laufende Verträge, Rechtsstreitigkeiten, geistiges Eigentum, regulatorische Compliance, Situation der Arbeitnehmer.
  • Finanzielle Due Diligence: Jahresabschlüsse, Cashflows, Schulden (einschliesslich ausserbilanzielle Verbindlichkeiten), uneinbringliche Forderungen, Rückstellungen.
  • Steuerliche Due Diligence: Steuerrückstände, Risiken einer Nachbesteuerung, Mehrwertsteuer-Behandlung, allfällige laufende Rulings mit den kantonalen Behörden.

Bei einer Transaktion im Wert von CHF 500'000 oder mehr ist der Verzicht auf eine Due Diligence keine Ersparnis, sondern ein Risiko. Probleme, die nach dem Closing auftreten, sind immer kostspieliger als solche, die vorher erkannt werden.

Representations & Warranties im Vertrag

Der Unternehmenskaufvertrag (SPA, Share Purchase Agreement) enthält typischerweise eine Reihe von Zusicherungen und Gewährleistungen (Representations & Warranties), mit denen der Verkäufer bestimmte Tatsachen über die Gesellschaft zusichert: die Richtigkeit der Jahresabschlüsse, das Fehlen wesentlicher Rechtsstreitigkeiten, die Ordnungsmässigkeit der Arbeitsverhältnisse, die Einhaltung der Umweltvorschriften. Erweist sich eine dieser Garantien als unzutreffend, hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz.

Die Verhandlung dieser Klauseln ist häufig der heikelste Teil der gesamten Transaktion. Der Verkäufer neigt dazu, die Garantien zeitlich und betragsmässig zu begrenzen; der Käufer versucht, sie auszuweiten. Mechanismen wie das Escrow-Konto (treuhänderische Hinterlegung eines Teils des Kaufpreises) oder Earn-out-Klauseln (aufgeschobene Zahlung, die an die künftigen Ergebnisse geknüpft ist) helfen, die Risiken zwischen den Parteien auszugleichen.

Steuerliche Aspekte des Unternehmenskaufs

Die steuerlichen Auswirkungen variieren erheblich je nach gewählter Struktur. Bei der Veräusserung von Aktien durch eine natürliche Person ist der Kapitalgewinn in der Regel von der direkten Bundessteuer befreit (Schweizer Steuerprivileg). Ist der Verkäufer eine juristische Person, fliesst der Kapitalgewinn in den steuerbaren Gewinn ein. Besitzt die Gesellschaft Immobilien, ist zusätzlich die Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen, die kantonalrechtlich geregelt ist. Im Kanton Tessin hängt der Steuersatz von der Besitzdauer ab und kann den Nettoertrag der Transaktion erheblich beeinflussen.

Beim Asset Deal kann jede einzelne Übertragung eigenständige steuerliche Konsequenzen auslösen: Grundstückgewinnsteuer für Liegenschaften, Mehrwertsteuer auf die Veräusserung beweglicher Güter, Stempelabgabe auf bestimmte Wertpapiere.

Rechtliche Begleitung beim Unternehmenskauf

Von der Strukturierung der Transaktion über die Vertragsgestaltung, von der Due Diligence bis zur Abwicklung des Closings erfordert jede Phase des Unternehmenskaufs spezifische Fachkenntnisse. Die Kanzlei Haab, Advokatur und Notariat in Lugano, begleitet Käufer und Verkäufer in sämtlichen Phasen der Transaktion. Rechtsanwalt Hugo Haab und Rechtsanwalt Roberto Haab koordinieren die rechtlichen, steuerlichen und notariellen Aspekte, damit die Transaktion sicher und transparent abgewickelt wird. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zu Ihrer Unternehmenstransaktion.

Für eine persönliche Beratung: info@haablegal.ch | +41 91 913 30 70

Avv. Hugo Haab

Rechtsanwalt und Partner - Haab Legal, Lugano

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