Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz: Sanktionen und Verfahren
In der Schweiz löst eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwei getrennte Verfahren aus, ein strafrechtliches und ein administratives, mit Folgen von der Ordnungsbusse von CHF 40 bis zur Freiheitsstrafe und dem Entzug des Führerausweises.
Wer in der Schweiz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt wird, sieht sich zwei getrennten Verfahren gegenüber: einem strafrechtlichen und einem administrativen. Die Folgen reichen von einer einfachen Ordnungsbusse von CHF 40 bis zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, zuzüglich des Entzugs des Führerausweises. Die beiden Verfahren sind unabhängig voneinander und kumulativ: Die Bezahlung der Busse schliesst die Angelegenheit keineswegs ab.
Das dualistische System der Schweiz
Viele Fahrzeugführer, die wegen Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert werden, glauben, dass die Sache mit der Bezahlung der Busse erledigt sei. Das ist nicht der Fall.
Das schweizerische Strassenverkehrsrecht sieht ein dualistisches System vor: Jede Geschwindigkeitsüberschreitung löst zwei separate Verfahren aus.
Das erste ist das Strafverfahren, geregelt in Art. 90 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG). Hier werden das Verschulden des Fahrzeugführers und die durch die Überschreitung verursachte Gefährdung beurteilt. Das zweite ist das Administrativverfahren, das den Führerausweis betrifft: eine staatliche Bewilligung, die entzogen werden kann, wenn der Fahrzeugführer sich als nicht mehr würdig erweist.
Die beiden Verfahren haben unterschiedliche Ergebnisse und werden kumuliert.
Ein Detail, das man sofort kennen sollte: Nach der Feststellung der Übertretung erhält der Fahrzeughalter zunächst die Aufforderung, den Lenker zum Zeitpunkt des Verstosses zu benennen. Wer falsche Angaben macht, riskiert strafrechtliche Konsequenzen wegen Begünstigung oder falscher Aussagen gegenüber der Behörde (Art. 307 StGB).
Strafverfahren: die Sanktionen
Die strafrechtlichen Sanktionen hängen von der Netto-Geschwindigkeitsüberschreitung ab, also dem nach Abzug der Toleranzmarge registrierten Wert. Die Schwellenwerte variieren je nach Strassenkontext.
Innerorts (Limite 50 km/h)
| Netto-Überschreitung | Strafrechtliche Sanktion |
|---|---|
| 1–15 km/h | Ordnungsbusse (CHF 40–260) |
| 16–20 km/h | Busse gemäss StGB |
| 21–25 km/h | Geldstrafe (Tagessätze) |
| über 25 km/h | Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr (Art. 90 Abs. 3 SVG, Via Sicura) |
Ausserorts (Limite 80 km/h)
| Netto-Überschreitung | Strafrechtliche Sanktion |
|---|---|
| 1–20 km/h | Ordnungsbusse (CHF 40–260) |
| 21–25 km/h | Busse gemäss StGB |
| 26–30 km/h | Geldstrafe (Tagessätze) |
| über 30 km/h | Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr (Via Sicura) |
Auf der Autobahn (Limite 120 km/h)
| Netto-Überschreitung | Strafrechtliche Sanktion |
|---|---|
| 1–25 km/h | Ordnungsbusse (CHF 40–260) |
| 26–30 km/h | Busse gemäss StGB |
| 31–35 km/h | Geldstrafe (Tagessätze) |
| über 35 km/h | Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr (Via Sicura) |
Die Ordnungsbusse kommt bei geringfügigen Überschreitungen zur Anwendung und beträgt CHF 40 bis CHF 260. Wird sie innert 30 Tagen bezahlt, erwächst sie in Rechtskraft, ohne dass weitere Kosten anfallen.
Die Geldstrafe funktioniert nach dem Tagessatzsystem gemäss Art. 34 StGB. Jeder Tagessatz entspricht dem täglichen Nettoeinkommen des Fahrzeugführers, mit einem Höchstbetrag von CHF 3'000 pro Tagessatz. Ein konkretes Beispiel: Einem Fahrzeugführer mit einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 6'000 würde ein Tagessatz von rund CHF 200 auferlegt.
Im Wiederholungsfall werden die Strafen erhöht.
Administrativverfahren: der Führerausweisentzug
Parallel zum Strafverfahren eröffnet die kantonale Behörde das Administrativverfahren. Die Sanktion besteht im vorsorglichen Entzug des Führerausweises, dessen Dauer von der Schwere der Übertretung und den Vorstrafen des Fahrzeugführers abhängt.
| Schwere der Übertretung | Erstmalige Übertretung | Wiederholungsfall |
|---|---|---|
| Leicht | Verwarnung | Entzug 1 Monat |
| Mittelschwer | Entzug mindestens 1 Monat | Entzug mindestens 4 Monate |
| Schwer | Entzug mindestens 3 Monate | Entzug mindestens 12 Monate |
| Sehr schwer (Via Sicura) | Entzug mindestens 24 Monate | Entzug auf unbestimmte Zeit |
Zusätzlich zum Entzug verfügt die Behörde eine an die strafrechtliche Sanktion angelehnte Administrativbusse in Höhe von rund 20 % derselben, mindestens aber CHF 300.
Fahrzeugführer mit ausländischem Führerausweis
Ist der Fahrzeugführer nicht in der Schweiz wohnhaft, wird anstelle des Führerausweisentzugs ein Fahrverbot für die Schweiz für die entsprechende Dauer ausgesprochen. Bei schwerwiegenderen Überschreitungen meldet die schweizerische Behörde den Verstoss der zuständigen ausländischen Behörde, die ihrerseits nach ihrem nationalen Recht Massnahmen ergreifen kann.
Was dies in der Praxis bedeutet
Für den in der Schweiz wohnhaften Fahrzeugführer: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von lediglich 26 km/h netto hat eine zwingende Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, den Entzug des Führerausweises für mindestens 24 Monate, eine Administrativbusse sowie den Eintrag im Strafregister zur Folge. Konsequenzen, die sich erheblich auf das berufliche und private Leben auswirken.
Für den Fahrzeugführer mit ausländischem Führerausweis (Grenzgänger, Tourist): Neben der strafrechtlichen Sanktion und dem Fahrverbot für die Schweiz wird der Verstoss den Behörden des Wohnsitzstaates mitgeteilt. Konkret riskiert ein italienischer Fahrzeugführer, der in der Schweiz wegen einer schweren Überschreitung sanktioniert wird, auch Konsequenzen für seinen italienischen Führerschein.
English Summary
Speeding fines and penalties in Switzerland: criminal and administrative consequences
Swiss law applies a dualistic system to speeding offences: every violation triggers two separate and independent proceedings. The criminal procedure, governed by Art. 90 of the Road Traffic Act (SVG), can result in fines, monetary penalties or, for serious cases exceeding the thresholds set by the Via Sicura legislation, a mandatory custodial sentence of at least one year.
The administrative procedure runs in parallel and concerns the driving licence itself. Depending on severity, the cantonal authority may issue a warning, suspend the licence for a minimum of one month, or revoke it indefinitely for repeated or very serious offences.
For drivers holding a foreign licence (EU/non-EU), the administrative sanction takes the form of a driving ban on Swiss territory. In cases of serious violations, Switzerland notifies the competent authority in the driver's country of residence, which may impose additional sanctions under its own national law.
The monetary penalty (Tagessatz system under Art. 34 of the Swiss Criminal Code) is calculated based on the offender's net daily income, capped at CHF 3'000 per unit. Fixed fines for minor offences (Ordnungsbusse) range from CHF 40 to CHF 260 and become final if paid within 30 days.
Practical advice:
- Always request the exact net speed excess recorded (after the tolerance margin deduction), as the entire sanction framework depends on this figure.
- Paying the criminal fine does not close the matter: the administrative procedure for licence suspension runs independently.
- Foreign drivers should seek legal advice promptly, as a Swiss driving ban may trigger consequences in their home country.
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