Erbschein
Der Erbschein ist das Dokument, das die Erbenstellung in der Schweiz offiziell bestätigt. Erfahren Sie, was ein Erbschein ist, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie ihn beim zuständigen Bezirksgericht beantragen können.
Der Erbschein in der Schweiz: Wozu er dient und wie man ihn beantragt
Wenn eine Person verstirbt, werden ihre Erben Inhaber sämtlicher Aktiven und persönliche Schuldner der Passiven des Erblassers. Dieser Übergang erfolgt automatisch mit der Eröffnung des Erbgangs, doch in der Praxis sind konkrete Instrumente erforderlich, um handeln zu können. Der Erbschein ist eines dieser Instrumente und oft das erste Dokument, das ein Erbe beschaffen muss, um das Nachlassvermögen tatsächlich verwalten zu können.
Was ist der Erbschein
Der Erbschein ist eine vorläufige Legitimationsbescheinigung, die vom zuständigen Bezirksgericht (Pretura) ausgestellt wird. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um das Dokument, das die Erbenstellung offiziell bestätigt. Ohne dieses Dokument ist es in den meisten Fällen nicht möglich, auf die Bankkonten des Erblassers zuzugreifen, die Eigentumsübertragung von Liegenschaften beim Grundbuchamt zu beantragen oder Auskünfte bei den Steuerbehörden oder anderen Stellen einzuholen.
Der Erbschein bescheinigt, dass die darin aufgeführten Personen die einzigen bekannten Erben sind, vorbehaltlich des Rechts Dritter, diese Stellung mittels Erbschaftsklage (Art. 598 ZGB) oder Ungültigkeitsklage (Art. 519 ZGB) anzufechten.
An wen ist der Antrag zu richten
Der Antrag auf Ausstellung ist an das Bezirksgericht (Pretura) des Bezirks zu richten, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Im Kanton Tessin beispielsweise ist bei einer in Lugano wohnhaft gewesenen verstorbenen Person das Bezirksgericht (Pretura) des Bezirks Lugano zuständig. Die Ausstellung erfolgt nicht automatisch: Es bedarf eines schriftlichen Antrags, dem eine Reihe von Dokumenten beizulegen ist. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität des Falls ab, beträgt aber in der Regel einige Wochen ab Einreichung des vollständigen Antrags.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind mindestens folgende Dokumente beizulegen:
- Originale Sterbeurkunde des Erblassers, die bei der Gemeinde zu beantragen ist, in der der Tod eingetreten ist.
- Kopie eines Ausweisdokuments des Erblassers und der antragstellenden Person. Falls möglich, auch der übrigen Erben.
- Dokument zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses mit dem Erblasser, wie der Familienausweis oder eine vergleichbare Zivilstandsurkunde.
- Erklärung der Erbschaftsannahme, sofern der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Tod gestellt wird. Jeder Erbe hat die Möglichkeit, die Erbschaft innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem er vom Tod Kenntnis erlangt hat, gemäss Art. 567 ZGB auszuschlagen. Wer ausschlägt, kann den Erbschein nicht erhalten.
Besondere Situationen: ausländische Staatsangehörige, Testamente und Erbverträge
Hatte die verstorbene Person nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit, verlangt das Bezirksgericht (Pretura) in der Regel zusätzliche Unterlagen, wie apostillierte oder legalisierte ausländische Zivilstandsurkunden. In bestimmten Fällen kann auch ein Gutachten über das anwendbare ausländische Recht erforderlich sein. Jeder Fall weist seine Besonderheiten auf und ist einzeln zu beurteilen.
Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Aspekt betrifft Testamente und Erbverträge. Hat der Erblasser ein Testament (Art. 498 ff. ZGB) hinterlassen oder einen Erbvertrag (Art. 512 ZGB) abgeschlossen, so sind diese Dokumente dem zuständigen Bezirksgericht (Pretura) zur Eröffnung zu übermitteln. Dieser Schritt ist obligatorisch und bedingt die Ausstellung des Erbscheins.
Warum Sie sich an eine Anwaltskanzlei wenden sollten
Das Verfahren mag auf den ersten Blick geradlinig erscheinen, doch in der Praxis treten häufig Komplikationen auf. Fehlende Dokumente, im Ausland wohnhafte Erben, komplexe Familienverhältnisse oder das Vorliegen angefochtener letztwilliger Verfügungen können das gesamte Verfahren verlangsamen oder blockieren. Auch die Koordination mit Banken, Grundbuchämtern und Steuerbehörden erfordert oft professionelle Unterstützung.
Rechtsanwalt Hugo Haab und Rechtsanwalt Roberto Haab von Haab Legal begleiten ihre Mandanten regelmässig bei der Abwicklung dieser Verfahren, von der Beschaffung der Unterlagen über die Abfassung des Antrags bis hin zum Verkehr mit dem Bezirksgericht (Pretura). Die Kanzlei, die seit über vierzig Jahren in Lugano tätig ist, verfügt über die erforderliche Erfahrung, um auch die komplexesten Erbfälle zu betreuen, einschliesslich solcher mit internationalen Bezügen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Beschaffung eines Erbscheins oder bei jeder anderen erbrechtlichen Angelegenheit benötigen, kontaktieren Sie Haab Legal in Lugano für eine Beratung.
Für eine persönliche Beratung: info@haablegal.ch | +41 91 913 30 70
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